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Allgemein, Training

Informationen zur Übernahme der Aufsichtspflicht

Veröffentlicht: 23.10.2025
Autor: Dwayne

Liebe Eltern, liebe Sorgeberechtigte,

die Sicherheit der Kinder und Jugendlichen hat für uns oberste Priorität. Wir möchten daher darüber informieren, in welchem Umfang unsere ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen Aufsichtspflichten übernehmen.

Unsere Trainerinnen und Trainer übernehmen die Aufsichtspflicht für minderjährige Kinder ausschließlich während der jeweiligen Trainingszeit des Kindes. Diese beginnt zur vollen Stunde in der Schwimmhalle am vereinbarten Treffpunkt mit Anmeldung bei der Trainerin bzw. dem Trainer des Kindes und endet zur vollen Stunde.

Bitte beachten Sie, dass die Aufsichtspflicht für Ihr Kind in den Umkleiden und Duschräumen sowie in den Vorräumen und der Eingangshalle des Bades immer Ihnen obliegt, selbst wenn die offizielle Trainingszeit bereits begonnen hat und sich das Kind noch nicht in der Schwimmhalle befindet.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.

Datei(en)

DLRG Aufsichtspflicht.pdf(859.5)

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